Abschaffung der EEG-Umlage: Wärmepumpen-Strom profitiert massiv von EEG-Novelle

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Auf nicht weniger als sechs Millionen Wärmepumpen beläuft sich der Ausbaubedarf in Deutschland. Die jetzt angekündigte EEG-Novelle könnte ihr Übriges dazu tun. Eine Beschleunigung des Ausbaus darf man hier erwarten.

Die Abschaffung der EEG-Umlage wurde von Bundesregierung beschlossen

Oft wurden Versprechungen nicht eingehalten. Anders sieht es bei der Abschaffung der EEG-Umlage aus, die die Ampelkoalition einst versprach und zu der sie jetzt Stellung bezogen hat. Der Termin des 01.07.2022 steht nunmehr fest. Nötige Schritte zur Abschaffung wurden bereits eingeleitet. Damit wird Strom für nicht privilegierte Kunden billiger: um 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Für Endverwender liegt die Ersparnis sogar bei 4,43 Cent pro kWh. Auf bis zu 190 Euro beläuft sich die Ersparnis bei einem Haushalt mit 3.500 kWh Stromverbrauch. Damit sollen Stromkunden vor allem schnell und direkt profitieren. Die Senkung der Strompreise für Letztverbraucher in der zweiten Jahreshälfte soll per Gesetz abgesichert werden. Die Bundesregierung hat dafür einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Energie für Verbraucher muss günstiger werden – und das ist nur durch die EEG-Novelle möglich.

Wie viel spart ein Haushalt durch die Abschaffung der EEG‑Umlage?
Jahresverbrauch Einsparung pro Jahr
für privilegierte Kunden
Einsparung pro Jahr
für Endverwender
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt
1.250 kWh 46,54 Euro 55,38 Euro
1.500 kWh 55,85 Euro 66,45 Euro
1.750 kWh 65,15 Euro 77,53 Euro
2.000 kWh 74,46 Euro 88,60 Euro
2.250 kWh 83,77 Euro 99,68 Euro
Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt
2.500 kWh 93,08 Euro 110,75 Euro
2.750 kWh 102,38 Euro 121,83 Euro
3.000 kWh 111,69 Euro 132,90 Euro
3.250 kWh 121,00 Euro 143,98 Euro
3.500 kWh 130,31 Euro 155,05 Euro
Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie)
3.750 kWh 139,61 Euro 166,13 Euro
4.000 kWh 148,92 Euro 177,20 Euro
4.250 kWh 158,23 Euro 188,28 Euro
4.500 kWh 167,54 Euro 199,35 Euro
4.750 kWh 176,84 Euro 210,43 Euro
5.000 kWh 186,15 Euro 221,50 Euro

Viele blicken derzeit mit Sorge auf den Strommarkt

Sollten die Strompreise so hoch bleiben wie bisher oder sogar noch höher klettern, werden Verbraucher allerdings dennoch in den sauren Apfel beißen und mehr bezahlen müssen. Die hohen Strompreise werden die Verbraucher akzeptieren müssen, da Versorger die gestiegenen Bezugspreise einfach durchreichen.

Wichtig zu wissen: Ab 2035 soll Strom so weit wie möglich aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Für eine Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen legt die EEG-Novelle die Grundlage. Nur 65% des Bruttostromverbrauchs werden bis 2030 nach dem aktuellen EEG 2021 durch erneuerbare Energien zu decken sein. Erst im Jahr 2050 wäre damit mit einer Stromerzeugung ohne Treibhausgase zu rechnen. Deutschland zieht nun mit den USA und Großbritannien mit und hat die klimaneutrale Stromversorgung für 2035 festgelegt.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Das bringt die EEG-Novelle

Die EEG 2023 wird maßgeblich die Stromversorgung Deutschlands bis 2035 auf erneuerbare Energien umstellen. Bereits im Jahr 2030 sollen erneuerbare Energien 80% des Bruttostromverbrauchs decken. Durch eine Anhebung der Ausschreibemengen und Ausbaupfade für Solaranlagen und Windenergieanlagen soll dieses Ziel erreicht werden. Die EEG-Förderung über den Strompreis wird beendet werden, Umlagen auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen werden entfallen.

Das öffentliche Interesse weitet sich seit der EEG-Novelle nun auch auf die Nutzung der erneuerbaren Energien aus, wie auch die öffentliche Sicherheit nun davon betroffen ist. Mit gesonderten Gesetzgebungsverfahren sollen Hemmnisse im Ausbau der Windenergie zu Lande aus dem Weg geräumt werden. Bürgerenergiegesellschaften, die Wind- und Solarprojekte umsetzen wollen, müssen sich nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen. Damit möchte man bürokratische Hindernisse beseitigen.

Mit der Förderung der Biomasse und dort vor allem bei den Spitzenlastkraftwerken setzt man einen weiteren Akzent. So soll Bioenergie gezielt eingesetzt werden, um einen größeren Beitrag als bisher zur Stromversorgung zu leisten.

Die neue Verordnung sieht auch eine Förderung für die Kombination aus erneuerbaren Energien und wasserstoffbasierter Stromspeicherung vor. So will man einen Test ermöglichen für die Speicherung von Energie in Wasserstoff und für die Rückverstromung der im Wasserstoff gespeicherten Energie. Die entsprechende Verordnung wird voraussichtlich noch in 2022 erlassen.

Die „Besondere Ausgleichsregelung“ wird dann an die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angepasst. Diese wird ab jetzt nur noch für die Offshore-Netzumlage und für die KWKG-Umlage benötigt. Im Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) wird sie künftig aufgehen.

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