Verfassungsfeste Neuorganisation der Jobcenter notwendig
Es ist erfreulich, dass sich die Wirtschaftskrise nach wie vor weit weniger dramatisch auf die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen auswirkt, als dies ursprünglich erwartet worden war.
Dies belegt eindrucksvoll, dass die unionsgeführte Bundesregierung mit den Vereinfachungen der Kurzarbeiterregelungen die richtigen Schritte unternommen hat, um die Auswirkungen der Krise abzufedern.
Das vordringlichste Problem, das jetzt geregelt werden muss, ist die Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), da diese vom Bundesverfassungsgericht 2007 als grundgesetzwidrig bewertet worden waren. Das Urteil hat zur Folge, dass die Partner der ARGEn, Kommune und Bundesagentur für Arbeit, künftig getrennt voneinander die Betreuung und Vermittlung der Arbeitslosen übernehmen werden.
Die CDU/CSU-Fraktion wird sich aber im Zuge der Neuorganisation der ARGEn dafür einsetzen, dass die Kommunen ihre lokale Kompetenz bei der Vermittlung der Erwerbslosen einbringen können.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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