Squeeze-Out Allianz Leben: Freigabeverfahren erfolgreich

04.12.2008 | München
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 3. Dezember 2008 rechtskräftig entschieden, dass die Klagen, die gegen den Squeeze-Out-Beschluss der Allianz Lebensversicherungs-AG erhoben wurden, der Eintragung des Beschlusses ins Handelsregister nicht entgegenstehen.

Wirksam wird der Squeeze-Out-Beschluss mit der Gerichtsentscheidung allerdings noch nicht, sondern erst mit der Eintragung ins Handelsregister.

Mehr als 30 Aktionäre hatten gegen den am 7. Mai 2008 in der Hauptversammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG gefassten Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Allianz Deutschland AG geklagt. Durch das erfolgreich durchgeführte Freigabeverfahren wurden nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass trotz der Klagen der Squeeze-Out-Beschluss ins Handelsregister eingetragen werden kann. Die Allianz Lebensversicherungs-AG wird nun alles veranlassen, um die zeitnahe Eintragung herbeizuführen.

Sobald der Squeeze-Out-Beschluss wirksam geworden ist, erhalten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von 777,96 Euro je Allianz Leben-Aktie. Die Aktie notiert heute an der Börse Stuttgart mit einem Wert von 731,50 Euro.

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.

Diese Pressemitteilung kann nicht in Jurisdiktionen verteilt oder verschickt werden, in denen dies ungesetzlich wäre. Die Verteilung dieser Mitteilung kann in bestimmten anderen Jurisdiktionen gesetzlich beschränkt sein. Somit müssen Personen, die diese Kommunikation erhalten, sich selbst über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Diese Pressemitteilung wird nur zu Informationszwecken verteilt. Sie stellt weder ein öffentliches Wertpapierangebot noch ein Angebot zum Kauf, Verkauf oder Tausch (und keine Aufforderung zu einem Angebot zum Kauf, Verkauf oder Tausch) von Wertpapieren in irgendeiner anderen Jurisdiktion, einschließlich den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Italien und Japan, dar. Ein solches Angebot (oder eine solche Aufforderung) zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Wertpapieren, ist und wird in keiner Jurisdiktion durchgeführt werden, wo dieses ohne vorheriger Registrierung, Abgabe, Qualifikation oder anderen Anforderungen nach dort anwendbarem Recht ungültig wäre, einschließlich den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Italien und Japan.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Soweit wir in diesen Unterlagen Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen ergeben sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen. Abweichungen können außerdem auch aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und, insbesondere im Bereich der Kapitalanlage, aus dem Ausfall von Schuldnern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.

Quelle: Pressemeldung Allianz

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