Positive Resonanz auf Vorlagen zur Dokumentationspflicht

13.10.2004 | Hannover
Arbeitskreis "EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation" stellt Ergebnisse vor

Ein zentraler Punkt bei der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie ist die Dokumentationspflicht. Die Vermittler müssen ab dem nächsten Jahr ihr Beratungsgespräch mit dem Kunden sorgfältig dokumentieren. Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, war bisher noch weitgehend unklar.

Der Arbeitskreis "EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation", dem verschiedene Berufsverbände und Servicegesellschaften der Vermittlerschaft angehören* und der von den VHV-Versicherungen gefördert wird, hat mit wissenschaftlicher Unterstützung von Prof. Dr. Schwintowski (Humboldt-Universität Berlin) ein Maklerauftragsformular und eine Vorlage für das Beratungsprotokoll erstellt. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Dokumentationsverfahrens, das im Markt zum Standard werden und den Vermittlern zukünftig Rechtssicherheit bei ihrer Arbeit gewähren soll.

Auf einem Workshop Mitte Oktober an der Humboldt-Universität in Berlin wurden die Vorschläge des Arbeitskreises jetzt der Öffentlichkeit vorgestellt und in einer hochkarätigen Expertenrunde diskutiert. Daran nahmen unter anderem die Professoren Schirmer, Niederleithinger und Schwintowski (Mitglieder der VVG-Reformkommission) sowie Vertreter der Verbraucherzentrale, des BMWA und des BMJ teil. Die Vorschläge sind dabei auf positive Resonanz sowohl der Versicherer, die mit zahlreichen Vorständen vertreten waren, als auch der Wissenschaft gestoßen.

Die Vorschläge des Arbeitskreises beschäftigen sich mit drei Bereichen: Eng angelehnt an die Vorgaben der EU-Vermittlerrichtlinie werden in einem Formular zum Maklerauftrag in knapper, verständlicher Form die Dokumentationsanforderungen für einen umfassenden Maklerauftrag dargestellt. Ein Formular zum Maklereinzelauftrag listet die Dokumentationsanforderungen für die Maklertätigkeit bei der Vermittlung nur einer einzelnen Versicherungsdeckung auf. Die Vorlage zum Beratungsprotokoll dokumentiert den Beratungsverlauf über die Schritte "Wünsche und Bedürfnisse des Kunden", "Marktuntersuchung" und "Rat - Begründung - Kundenentscheidung".

Der intensive Gedankenaustausch mit Wissenschaftlern und Versicherern auf dem Workshop hat zahlreiche Anregungen gebracht. Am Ende des Prozesses sollen dann vom Markt in großer Breite akzeptierte Dokumentationsstandards stehen, die allen Marktteilnehmern zugänglich sind und die tägliche Arbeit der Vermittler unter den Anforderungen der EU-Vermittlerrichtlinie auf eine sichere Grundlage stellen.

Die aus dem Workshop gewonnenen Erkenntnisse setzt der Arbeitskreis zügig um. Interessenten können sich für die Zusendung der Vorlagen auf der Internetseite des Arbeitskreises http://www.vermittlerprotokoll.de vormerken lassen. Interessenten, die sich in der Vergangenheit an den Arbeitskreis wandten, werden automatisch angeschrieben.

Quelle: Pressemeldung VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.

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