OLG München bestätigt: Keine Prospektfehler bei FIDURA-Fonds
Drei Senate des OLG München haben in voneinander unabhängigen Verfahren entschieden, dass die von der unter dem Deckmantel des Kapitalanlegerschutzes agierenden Kanzlei Witt/Nittel aus Heidelberg behaupteten, angeblichen Prospektfehler des FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds nicht vorliegen und die gegenständlichen Prospekte entsprechend fehlerfrei sind (AZ 8U 2677/08; AZ 10U 2332/08; AZ 23U 2544/08). Hintergrund der von den Anwälten angestrengten Klagen waren unqualifizierte Angriffe des höchst umstrittenen, selbsternannten Anlegerschützers Heinz Gerlach. Dieser hatte vermutlich aus Verärgerung über eine nicht erteilte Beauftragung seit 2006 eine Hetzkampagne gegen das Münchner Emissionshaus geführt, auf die sich die Kanzlei Witt/Nittel zum Zwecke der Mandantengewinnung aufsetzte. In der Ausgabe 28/2008 berichtete auch das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" über die äußerst fragwürdigen Verstrickungen Heinz Gerlachs. Sein "Direkter Anlegerschutz" sowie "Anlegerschutz-Report" lässt sich nicht allein von den Abonnenten finanzieren. Heinz Gerlach versuchte daher immer wieder, Beraterverträge mit hohen Honorarvereinbarungen von Fondsinitiatoren und Vertriebsunternehmen zu erhalten. Ärger "gebe es nicht selten, wenn die Zusammenarbeit mit ihm beendet werde", so der Spiegel. Schnell geraten Fondsgesellschaften dann ins Fadenkreuz sogenannter Anlegerschutz-Anwälte, welche die Vorwürfe aufgreifen und damit versuchen, Mandanten zu akquirieren. Bereits im November 2006 hatte das LG München festgestellt, dass die Kanzlei Witt/Nittel in marktschreierischer und unzulässiger Weise über Annoncen auf der Internetseite Google um Mandanten buhlte. Diese Entscheidung wurde vom OLG im November 2007 bestätigt und sogar noch erweitert. Darüber hinaus habe die Kanzlei Markenrechte des Münchner Fondsanbieters verletzt und somit rechtswidrig gehandelt. In einem diesbezüglichen Folgeprozess wurde die Kanzlei nun mehr auch zu Schadensersatz verurteilt (LG München I, AZ 7 O 5502/08). "Wir fühlen uns durch die Urteile des OLG Münchens sowohl in unserer qualitativ hochwertigen Arbeit als auch in unserer Geschäftspolitik bestätigt, nicht mit dubiosen, selbsternannten Anlegerschützern zusammenzuarbeiten, um unliebsame Berichterstattung oder gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Anlegerschutz und kritische Untersuchung von Anlageprodukten sind wichtig und notwendig, müssen aber seriös, kompetent und vor allem uneigennützig durchgeführt werden", so Klaus Ragotzky, Geschäftsführer des Münchner Emissionshauses FIDURA. "Wir bedauern, dass Anleger und Geschäftspartner durch die unerträglichen Machenschaften des Gespanns Witt/Nittel/Gerlach kurzfristig verunsichert wurden, freuen uns aber, dass durch die Entscheidungen des OLGs München das zu Lasten von Anlegern gehende unsägliche Treiben dieser äußerst fragwürdigen Heidelberger Kanzlei eindrucksvoll beendet wurde", so Ragotzky weiter.
Quelle: Pressemeldung Fidura Fonds
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