Aigner führt Expertengespräch für bessere Finanzberatung
Der bessere Schutz von Anlegern gegen Falschberatung und mehr Transparenz sind wichtige verbraucherpolitische Ziele eines Gesetzentwurfs, der bereits im Bundestag beraten wird. "Darüber hinaus sind aber noch weitere Maßnahmen erforderlich, um die Qualität der Finanzberatung für die Verbraucher effektiv zu verbessern", so Bundesministerin Aigner.
Unter den Experten bestand große Übereinstimmung zu den wesentlichen Problembereichen:
* Für den Verbraucher müsse klar erkennbar sein, wer unabhängiger Finanzberater, also sogenannter "Honorarberater" ist und wer Finanzprodukte gegen Provisionen vermittelt.
* Die Rahmenbedingungen für das Berufsbild des unabhängigen Honorarberaters, der nur vom Kunden bezahlt werden dürfe, sollten verbessert und eindeutiger geregelt werden.
* Voraussetzung für eine qualifizierte Beratung über Finanzprodukte sei der Nachweis einer entsprechenden Qualifikation.
* Standards für einen qualitativ hochwertigen Beratungsprozess seien einzuhalten. Die Produktauswahl müsse dem Risikoprofil des Kunden entsprechen.
* Vertriebsanreize dürften nicht zur Falschberatung führen.
* Darüber hinaus müssten Finanzberater und -vermittler auch die Haftungsverantwortung für ihre Empfehlungen übernehmen.
* Die schwierige Beweissituation für den Kunden müsse verbessert werden.
* Die Produktinformation sei so zu vereinfachen, dass auch ein normaler Durchschnittsverbraucher sie schnell verstehen und die Angebote vergleichen könne.
* Dabei spiele neben dem Risiko und der Rendite die Kostentransparenz eine entscheidende Rolle.
"Ich freue mich schon darauf, die Vorschläge nun mit der Kredit- und Versicherungswirtschaft zu besprechen", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Dabei müsse nicht immer alles durch den Gesetzgeber vorgegeben werden, vieles könne die Wirtschaft auch selbst tun. "Je mehr die Wirtschaft ihrer Eigenverantwortung gegenüber dem in Finanzfragen meist beratungsbedürftigen Verbraucher gerecht werde, um so weniger müsse der Gesetzgeber regeln."
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
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